Zugangsberechtigung juris
elektronische Arbeitsgemeinschaften

Aktuelles

Das Institut für Rechtsinformatik (IfRI) sucht ab sofort eine studentische Hilfskraft (m/w), 6 Wochenarbeitsstunden.

Die Tätigkeit bietet die Möglichkeit praktischer Arbeit auf dem Gebiet des Urheber- und Leistungsschutzrechts. Sie umfasst die juristische Bewertung der Rechts- und Lizenzlage an verschiedenen, in einer E-Learning-Plattform enthaltenen Medien.

Wir bieten eine freundliche Arbeitsumgebung, eine exzellente Ausstattung und ein spannendes fachliches Umfeld.

Die Einstellungsvoraussetzungen sind:

* Grundkenntnisse im Umgang mit gängiger PC-Software, sicherer Umgang mit dem Internet)
* Studium im Schwerpunktbereich 5 oder anderweitiger Nachweis vertiefter Kenntnisse im Urheberrecht und angrenzenden Rechtsgebieten

Die Stelle ist zunächst auf 3 Monate befristet; es besteht die Möglichkeit der Verlängerung um weitere 3 Monate. Die Gelegenheit zur Einarbeitung wird gegeben.

Die Bewerbung von Frauen ist ausdrücklich erwünscht, da in der Rechtsinformatik Frauen unterrepräsentiert sind und das IfRI sich bemüht den Frauenanteil zu erhöhen.

Bewerbungen richten Sie bitte an:

Herrn Prof. Dr. Maximilian Herberger
Universität des Saarlandes
Institut für Rechtsinformatik
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken.

Die Bewerbung kann gerne auch per Mail an rechtsinformatik@jura.uni-saarland.de geschickt werden.


Schwerpunktbereich 5 aufgepasst:
Saarbrücken geht CC-Creative Commons
Sei dabei!

Seit Februar 2007 haben Saarbrücker Juristen im Rahmen der EEAR (Merzig) die Projektleitung von Creative Commons Deutschland übernommen. Hier ein kurzer Überblick:
Fast jeder kennt bereits alternative Software-Lizenzen. Allen voran ist die „GNU General Public License“ (kurz GPL) vielen ein Begriff. Immer häufiger wird von Anwendern Open-Source-Software verwendet, die unter dieser Linzenz steht. Bekanntestes Beispiel für GPL-lizenzierte Software ist Linux. Weitere bekannte Namen unter anderen freien Lizenzen sind OpenOffice, Mozilla Firefox und
Wikipedia.
Die dabei verwendeten Lizenzen sind jedoch durchweg auf Software oder Dokumentationsinhalte zugeschnitten, nicht jedoch auf Musik, Bilder, Filme oder erzählende Texte. Diese Lücke wurde 2002 geschlossen, als an der Stanford Law School unter Prof. Lawrence Lessig die Creative-Commons-Lizenzen entwickelt wurden. Sie sollen Rechteinhabern außerhalb der IT-Community die
Möglichkeit geben, sich dafür zu entscheiden, dass die durch Sie geschaffenen digitalen Inhalte mit bestimmten Freiheiten ausgestattet sind. Durch dieses „some rights reserved“ sollen mehr Inhalte als früher für Nutzer und vor allem für andere Kreative zugänglich gemacht werden. Es sind dazu derzeit 6 verschiedene Lizenz-Abstufungen vorgesehen. Sie reichen von klarer Versagung kommerzieller Nutzungen und jeglicher Bearbeitung bis zur Reduzierung der Verpflichtungen auf
eine bloße Namensnennung des Urhebers.
Um auch weltweit dieses Lizenzmodell fördern und für die verschiedenen Rechtsordnungen angepasste Lizenzen-Sets erstellen zu können, wurde Creative Commons International mit Sitz in Berlin gegründet. Diese Non-Profit-Organisation unterstützt die Bildung und Arbeit länderbezogener Teilprojekte, auch hier in Deutschland.
Die Projektleitung Deutschland wurde durch die Europäische EDV-Akademie des Rechts (EEAR) mit Sitz in Merzig übernommen, unterstützt durch das Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes. Interessierte Studierende sind eingeladen, sich auf diesem sehr dynamischen Gebiet zu engagieren und dem „Affiliate Team“ beizutreten. Konkret geht es um ...

– Portierung der Lizenzversion 3.0 für das deutsche Urheberrecht
– Beantwortung von Anfragen
– wissenschaftliche Arbeiten rund um freie Lizenzen

Interessiert? Dann einfach eine kurze Mail schreiben an: info@eear.eu, oder kommt vorbei im Institut für Rechtsinformatik, Geb. A54 im Erdgeschoss.

Ein Engagement in diesem Projekt kann sowohl anerkannt werden als sonstige Vertiefungs- und Ergänzungsveranstaltung im Schwerpunktbereich 5 als auch als Projektarbeit im Sinne des § 3 Abs. 4 der Ordnung für die Verleihung des Hochschulgrades einer Diplom-Juristin / eines Diplom-Juristen.

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